0
logo banner
0
   .:. AGBs .:.   home webdesign hosting technik beratung

Zurück



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation



§ 1 Geltungsbereich
Soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, gelten unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungsmaßstab
Unsere Programmierleistung wird nach dem aktuellen Stand des Software-Engeneering sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erstellt.
§ 3 Pflichtenheft
Das Pflichtenheft zur Vorbereitung der Programmerstellung erarbeitet - soweit nichts anderes vereinbart ist - der Kunde. Hierbei wird er von uns durch Beratung unterstützt.
§ 4 Programmüberlassung
Die Überlassung der zu entwickelnden Software erfolgt auf unbestimmte Zeit, mindestens aber für die wirtschaftliche Lebensdauer des Programms. Die Übergabe des Quellformates und des jeweils zugehörigen Materials, sowie einen Zugang auf den FTP-Server bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
§ 5 Mitteilungspflicht
Änderungen der Hardwarekonfiguration oder der Systemsoftware während der Auftragsdurchführung hat uns der Kunde unaufgefordert mitzuteilen.
§ 6 Unterauftragnehmer
In Ermangelung ausdrücklich abweichender Vereinbarungen dürfen wir ohne Einschränkungen Unterauftragnehmer einsetzen.
§ 7 Auftragsdurchführung
Wir können unsere zur Erstellung der Software erforderlichen Arbeitszeiten frei wählen und andere Aufträge annehmen, soweit hierdurch nicht die zeitgerechte und sorgfältige Auftragserfüllung beeinträchtigt wird. Entwicklungsbezogene Weisungen des Kunden sind nur gegenüber der Firmeninhaberin, nicht gegenüber Unterauftragnehmern oder Mitarbeitern wirksam, die in kein Vertragsverhältnis zum Kunden treten. Ist von uns erkennbar, dass die Leistungsbeschreibung oder Anweisungen des Kunden fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv nicht ausführbar sind, werden wir dem Kunden diesen Umstand sowie die uns erkennbaren Folgen hieraus unverzüglich mitteilen. Der Kunde hat dann seinerseits unverzüglich über eine Änderung der Leistungsbeschreibung oder seiner Anweisung zu entscheiden.
§ 8 Fristen
In Ermangelung abweichender Vereinbarungen sind vereinbarte Fristen stehts unverbindlich.
§ 9 Anlieferung/Installation
Wir liefern dem Kunden das Programm (Internetpräsenz) in codierter und eingearbeiteter Form zur Durchführung der vereinbarten Funktionstests. Nach Durchführung notwendiger Anpassung erfolgt die Installation der endgültigen Programmversion. Die von uns programmierte Websiten werden, wegen des Urheberschutzes ausschließlich von uns gehostet. Zusätzlich übernehmen wir auch die komplette Wartung (inkl. Updates) der Software (Internetpräsenz). Die Übergabe des Quellformates bedarf besonderer Vereinbarung.
§ 10 Umfang der Nutzungsberechtigung
Der Kunde ist zur nicht ausschließlichen, übertragbaren und zeitlich unbegrenzten Nutzung der für ihn erstellten Software (Internetpräsenz) berechtigt. Fehlerbeseitigung darf der Kunde erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist an der Software vornehmen, ebenso sonstige Änderungen, jedoch jeweils nur im Rahmen der bestimmungsgemäßen vertraglichen Nutzung. Wir sind nicht verpflichtet, für derartige Fehlerbeseitigungen und Änderungen das Quellformat des Programms herauszugeben, wenn die Quellcodeübergabe nicht vereinbarter Leistungsteil ist.
§ 10.1 Urheberrechte
Die Rechte für alle Bilder, Flash Animation, Texte, das Layout, den HTML-Code und die Skripte liegen bei der ISBRANDT medienkonzepte kommunikation. Jede Form der weiteren Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den jeweiligen Inhaber der Rechte.
§ 11 Gewährleistung
Wir stehen dafür ein, dass unsere Leistung keine Abweichung von der vereinbarten bzw. vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit aufweist. Die Gewährleistungsverpflichtung beginnt mit Abschluss der Funktionsprüfung.
§12 Abnahmefiktion
Wirkt der Kunde aus einem anderen Grund als wegen einer unverzüglich begründeten Beanstandung an der Funktionsprüfung nicht mit, gilt die erstellte Software 4 Wochen nach der Installation als abgenommen.
§ 13 Gewährleistungsfrist
Wir übernehmen eine Gewährleistung für eine Frist von 2 Jahren.
§ 14 Mitteilungspflicht des Kunden
Programmfehler hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen. Ergibt eine Überprüfung die Bestätigung des Fehlers, wird dieser von uns umgehend kostenfrei beseitigt.
§ Mängelbeseitigung
Wenn bei einer Fehlermitteilung Gewährleistungsmängel nicht die Ursache waren, können wir die Erstattung des Aufwandes für die aufgrund der Mängelbeseitigung erbrachten Leistungen nach den allgemein von uns angewandten Vergütungssätzen verlangen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
§ 16 Gewährleistungsausschluss
Ist ein Mangel auf die Leistungsbeschreibung oder auf Forderung des Kunden zur Ausführung der vertraglichen Leistung zurückzuführen, so sind wir von der Gewährleistung für diese Mängel frei.
§ 17 Eigentum
Dem Kunden übergebene Software (Internetpräsenz) verbleibt, einschl. der Dokumentation, unser Eigentum.
§ 18 Rechte an der Software
Wir bleiben Inhaber aller Rechte an der dem Kunden übergebenen Software (Internetpräsenz), einschl. des jeweils zugehörigen Materials, auch wenn der Kunde diese in vertraglich zulässigem Umfang verändert oder mit seinen eigenen Programmen oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von für die vertragliche Nutzung erforderlichen Programmkopien wird der Kunde einen auf uns verweisenden Urhebervermerk anbringen.
§ 19 Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen garantierter Beschaffenheiten sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten, auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
§ 20 Weitergabeverbot
Die von uns entwickelte und dem Kunden überlassene Software (Internetpräsenz) darf von diesem weder ganz, noch teilweise, gleich in welcher Form, Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 21 Schutzrechtsvermerke
Der Kunde darf Kennzeichnungen, Eigentumsangaben und Schutzrechtsvermerke aus dem Programmcode weder verändern, noch entfernen. Dies gilt auch für alle etwaigen Begleitmaterialien.
§ 22 Vertraulichkeit
Wir werden Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich behandeln und auf Wunsch von unseren Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben lassen. Soweit wir bei unseren Programmierarbeiten personenbezogene Daten zu verarbeiten haben, werden wir die geltenden Datenschutzgesetze beachten und notwendige Sicherungsmaßnahmen treffen.
§ 23 Leistungsumfang, Entgelte
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internet-Angebot der ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation
§ 24 Die Nutzung der Leistungen
Die Nutzung der Leistungen von ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Kundeninformation, Autragsbestätigung oder Rechnung. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder schriftliche Rechnung.
ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse oder Post-Adresse mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen.
Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrift oder per Rechnung. Der Rechnungsbetrag wird nach Auftragsfertigstellung, Onlinestellung sowie 10 Tage nach Rechnungserhalt fälig. Das monatliche Pauschalentgelt wird jeweils im voraus für den im Bestellformular oder Auftrag genannten Zeitraum angerechnet. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung angerechnet.
Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, daß er dies nicht zu vertreten hat.
In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, die persönliche Paßwörte zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Mißbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. Wir beginnen mit den Leistungen unmittelbar nach der Zusendung der Zugangsdaten.
Kommt der Kunde in Verzug, kann ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) oder sonstige betroffene Vergabestellen ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen (sogenannte Domains) ändern, so ist ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
§ 24.1 Preise in unseren Angeboten, auf unserer Website oder mündlich genannte Preise verstehen sich immer als EURO-Beträge zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 24.2 Wenn nicht explizit anders geregelt, sind mit Bestätigung eines Auftrags vom Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung an den Anbieter zu entrichten.
§ 24.3 Mit Auftragsbestätigung beginnt ISBRANDT medienkonzepte kommunikation mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses seinen Auftrag zurückziehen wollen, stellt der Anbieter die bisher angefallenen Arbeiten einschließlich konzeptioneller Vorarbeit in Rechnung.
§ 24.4 Wird der laufende Entwicklungsprozess durch Nichtliefern benötigten Materials, durch Nichterreichbarkeit für Rückfragen oder auf andere Weise durch den Auftraggeber um mehr als 6 Wochen hinausgezögert, wird eine Abschlagszahlung von weiteren 25 % der vereinbarten Vergütung fällig.
§ 24.5 Die restliche Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Ablieferung der abgeschlossenen Arbeit fällig und ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
§ 24.6 Findet die fertige Auftragsarbeit keine Verwendung, wird die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung dennoch fällig.
§ 24.7 Der Auftragnehmer behält sich bei Nichtausgleich der Rechnung die Abschaltung der Internetseite, vor.
§ 24.8 ISBRANDT medienkonzepte kommunikation behält sich vor, Urheberangaben und Impressumsangaben wie Name, Adresse, Telefon, Fax, Internet- und E-Mail-Adresse in seine Arbeiten einzubringen.
§ 25 Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten
Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmä,ßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach §6 TDG).
§ 26 Der Kunde gewährleistet, daß die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Der Kunde gewährleistet, daß die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation ist berechtigt, Inhalte die gegen geltendes Recht verstoßen sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
§ 27 Das Risiko im Internet.
Dem Kunden ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
§ 28 Sperrung bei Überlastung.
ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation ist bei einer überdurchsnittlichen Belastung des Server (über 50% der Serverauslastung), die verantwortlichen Dateien und Domains des Kunden ohne Vorankündigung zu sperren.
§ 29 Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen.
Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten auf seinen Server produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation findet nicht statt.
§ 30 Überprüfung der Inhalte.
ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, daß bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die "Dispute Policy" des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Server in dem Fall zu sperren, falls Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden.
§ 31 Sperrung der Inhalte.
Sollte ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation aus beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation ferner von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
§ 32 Vertragsbeginn/Vertragsende.
Mit dem Tag der Freischaltung der Server entsteht zwischen dem Kunden und ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation das Vertragsverhältnis. Bei Online-Zugängen entsteht das Vertragsverhältnis mit der ersten Nutzung oder sp6auml;testens nach Lieferung der Zugangsdaten. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar.
§ 33 Kündigung.
Der Kunde und ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit der auf dem jeweiligen Bestellformular und in der jeweiligen Kundeninformation ausgewiesenen Frist kündigen.
§ 34 Schriftform einer Kündigung.
Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit alternativ auch per E-Mail erfolgen.
§ 35 Entgeltfreie Leistungen.
ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail.
§ 36 Tarif-Wechsel.
Der Kunde kann auf Wunsch in einen anderen abweichenden Tarif wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Ein Wechsel zu einem Service mit preiswerterem Tarif ist zum Ende des vorausbezahlten Zeitraumes möglich. Der Wechsel zu einem Service mit höherem Tarif ist jederzeit möglich. Die Bereitstellung der erweiterten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des erhöhten Tarifs erfolgt ab dem Termin der Umstellung. ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Rechnung einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internet-Service in der Kundeninformation angegebene Frist.
§ 37 Fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist ISBRANDT - medienkonzepte - kommunikation berechtigt, den Zugang zum Datennetz sofort zu verwehren und die Kundenserver vom Netz zu nehmen.
§ 38 Schlussbestimmungen
§ 38.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Berlin, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart. § 38.2 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.
0
Home : About us : Contact : Portfolio : Tutorials : Download : Scurity : Gratis-News : Web Design
Copyright and all right reserved isbrandt.de
E-Mail